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  • Genehmigung für die Luftaufnahmen Datum16.09.2007 00:55
    Thema von felix0x1 im Forum Plauderecke
    Hallo

    Habe diese Info im Internet gefunden, pack ich hier rein fall jemand mit Rc- Luftaufnahme anfangt möchte.
    Also Keine Panik

    Genehmigung von Luftbildern
    Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.

    Sollten Sie die Absicht haben, Luftbilder gewerblich herzustellen und zu vertreiben, sind natürlich die gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der DFS Deutsche Flugsicherung für Foto- und Messflüge.

    Gruß

    S.H.
Inhalte des Mitglieds felix0x1
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