Hallo
Habe diese Info im Internet gefunden, pack ich hier rein fall jemand mit Rc- Luftaufnahme anfangt möchte.
Also Keine Panik
Genehmigung von Luftbildern
Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.
Sollten Sie die Absicht haben, Luftbilder gewerblich herzustellen und zu vertreiben, sind natürlich die gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der DFS Deutsche Flugsicherung für Foto- und Messflüge.
Gruß
S.H.